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Kuren
Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren
Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie:
- bei der Wahl des für Sie geeigneten Kurhauses
- bei der Kurvorbereitung
- bei der Kurfinanzierung
- bei Widerspruchsverfahren
- bei der Versorgung der Familie während der Kur
- mit Angeboten nach der Kur
Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine Möglichkeit zur aktiven
Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Es erwartet Sie ein
Programm, das gezielt auf Ihre Situation abgestimmt wird: Seien es
Herz- und Kreislauf-Probleme, Haut- und Atemwegserkrankungen,
Magen-Darm-Störungen, Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden,
Schlafstörungen, Migräne oder Erschöpfungszustände ...
Unsere ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen
und ErzieherInnen sind für Sie und Ihr Kind da. Eine
Mutter/Vater-Kind-Kur bedeutet Abstand von den Dingen, die Sie
belasten, Zeit für sich und Ihr Kind.
Sie lernen besser auf sich zu achten und entwickeln Sensibilität für
Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse. Mit frischer Kraft und konkreten
Zielen für den Alltag daheim fahren Sie wieder nach Hause.
In der Regel dauert die Kur drei Wochen (mit der Möglichkeit einer
Verlängerung). Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Sie Ihre
Urlaubstage für die Kur nicht einsetzen müssen.
Nutzen Sie diese Chance und tun Sie etwas für Ihre Gesundheit!
Wie kann ich eine Kur beantragen?
Zunächst vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer
Beratungsstelle. Die Beraterin klärt mit Ihnen alle Fragen rund um
die Kur. Bei uns erhalten Sie das Attest-Formular, das Ihr/e Arzt/Ärztin
ausfüllen wird. Die ausgefüllten Attest-Formulare schicken wir
dann zu Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse, mit der die AWO in
allen Kurangelegenheiten partnerschaftlich zusammenarbeitet, ist für
die Bewilligung der Kur zuständig. Nach Kostenzusage suchen wir in
Absprache mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Kurhaus.
Je nach Ihrem Einkommen kann es auch einen Zuschuss des Sozialamtes
oder des Müttergenesungswerkes geben.
Kosten der Kur
Hat Ihre Kasse die Kur bewilligt, übernimmt sie nach §§ 24
oder 41 Sozialgesetzbuch V die gesamten Kosten. Ihre gesetzliche
Eigenleistung beträgt derzeit 10 € pro Tag - Kinder sind von der
täglichen Zuzahlung befreit. Wenn Ihre Eigenleistung die
Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet,
stellt Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von
der weiteren Zuzahlung aus (bei chronisch Kranken liegt die
Belastungsgrenze bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens). Von den
Fahrtkosten müssen Sie mindestens 5 und höchstens 10 € übernehmen.
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