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Endlich schuldenfrei!

Schuldnerberatung kostenlos und kompetent.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

 

 Kontopfändung ->P-Konto? Ab dem 01.01.2012! Achtung!
  Erhalten Sie laufend Sozialleistungen auf Ihr Girokonto? 
  Haben Sie ein Girokonto, das gepfändet ist? 
  Müssen Sie Ihr Geld innerhalb von 7 oder 14 Tagen abheben?
  Steht eine Kontopfändung bevor?


Dann müssen Sie ggf. vor dem 01. Januar 2012 tätig werden, um Ihr Geld zu schützen.

  • Ab dem 01.01.2012 fällt der automatische Schutz von Sozialleistungen auf dem normalen Girokonto/Guthabenkonto weg. Alle Sozialleistungen werden dann von der Kontopfändung erfasst mit der Folge, dass Sie kein Geld mehr ausgezahlt bekommen. Auch die vom Amtsgericht ausgestellten Freigabebeschlüsse haben keine Bestandskraft mehr!
  • Nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) besteht automatischer Pfändungsschutz.
  • Ihr gepfändetes Girokonto muss somit dringend noch vor dem Jahreswechsel in ein P-Konto umgewandelt werden, damit Sie Ihre Sozialleistungen oder sonstiges Einkommen nicht an pfändende Gläubiger verlieren.
  • Auf dem P-Konto besteht ein automatischer Pfändungsschutz (Sockelbetrag i.H.v. 1.028,89 €). Hierbei spielt die Art des Einkommens (ALG II, Arbeitseinkommen, usw.) keine Rolle.
  • Gibt es Unterhaltsberechtigte Personen (Kinder die im Haushalt leben oder für die Sie Unterhalt 
    zahlen, Ehefrau etc.)? Hier haben Sie die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag durch eine Bescheinigung zu erhöhen. Diese Bescheinigung kann durch jede geeignete Stelle/Person z.B. von der Schuldnerberatung, Agentur für Arbeit/Sozialamt/Jobcenter, Arbeitgeber ausgestellt werden.
  • Ist das Konto im `Minus`, so haben Sie auch dann nur noch auf einem P-Konto eine Schutzfrist von 14 Tagen, um über Ihre auf dem P-Konto eingegangene Sozialleistung verfügen zu können. Einzig die Kontoführungsgebühr darf vor Auszahlung abgezogen werden. Ohne P-Konto kann die Bank die Sozialleistungen in voller Höhe verrechnen. Gehen auf einem überzogenen Konto normale Lohnleistungen ein, so können Kreditinstitute zunächst alle Geldeingänge mit dem Minus verrechnen. Kontoinhaber haben also praktisch keinen Schutz, bis das Konto wieder im Plus ist. Deshalb empfiehlt es sich, mit der Bank oder Sparkasse vor der Umwandlung eine Rückzahlungsregelung zu treffen, um den P-Kontoschutz in Anspruch nehmen zu können.
  • Wenn Ihr Girokonto nach dem Jahreswechsel gepfändet wird, haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt Peine in der Sedanstraße 15 oder unter Telefon 05171 - 50697 -18.


AWO-Kreisverband Peine e. V. · Sedanstraße 15 · 31224 Peine
Telefon: 0 51 71 / 5 06 97 - 0 · Fax: 0 51 71 / 5 06 97 - 77 · Internet: www.awo-peine.de · E-Mail: info@awo-peine.de