Anschrift: | Sedanstraße 15 31224 Peine |
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Ansprechpartner: | Andrea Einhaus Dipl. Sozialwirtin |
Telefon: | (05171) 50 69 712 |
E-Mail: | einhaus@awo-peine.de |
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
⇒ Kontopfändung ->P-Konto
⇒ Haben Sie ein Girokonto, das gepfändet ist?
⇒ Steht eine Kontopfändung bevor?
Seit dem 01.01.2012 besteht nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) automatischer Pfändungsschutz.
Ihr gepfändetes Girokonto muss somit dringend in ein P-Konto umgewandelt werden, damit Sie Ihre Sozialleistungen oder sonstiges Einkommen nicht an pfändende Gläubiger verlieren.
Auf dem P-Konto besteht ein automatischer Pfändungsschutz (Sockelbetrag i.H.v. 1.340 €, Stand 1.7.2022). Hierbei spielt die Art des Einkommens (ALG II, Arbeitseinkommen, usw.) keine Rolle.
Gibt es Unterhaltsberechtigte Personen (Kinder die im Haushalt leben oder für die Sie Unterhalt zahlen, Ehefrau etc.)? Hier haben Sie die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag durch eine Bescheinigung zu erhöhen. Diese Bescheinigung kann durch jede geeignete Stelle/Person z.B. von der Schuldnerberatung, Agentur für Arbeit/Sozialamt/Jobcenter, Arbeitgeber ausgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt Peine in der Sedanstraße 15 oder telefonisch.
Wir sind berechtigt P-Konto Bescheinigungen auszustellen.