
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Peine treten ab dem 01.12.2021 beim AWO Kreisverband Peine e.V. folgende Zugangsbeschränkung in Kraft:
Für das Betreten unserer Geschäftsstelle gilt die 2G - Regel.
Betriebsfremde Personen haben nur dann Zutritt, wenn sie genesen oder vollständig geimpft sind. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist Pflicht.
Bleiben Sie gesund.
Ihr AWO Team