Anschrift: Sedanstraße 15
31224 Peine
Ansprechpartner: n.n.
Telefon: (05171) 50 69 70
E-Mail: info@awo-peine.de

Für weitere Informationen können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.

Eltern-Kind-Kuren

Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren

Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie:

  • bei der Wahl des für Sie geeigneten Kurhauses
  • bei der Kurvorbereitung
  • bei der Kurfinanzierung
  • bei Widerspruchsverfahren
  • bei der Versorgung der Familie während der Kur
  • mit Angeboten nach der Kur

Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Es erwartet Sie ein Programm, das gezielt auf Ihre Situation abgestimmt wird: Seien es Herz- und Kreislaufprobleme, Haut- und Atemwegserkrankungen, Magen-Darm-Störungen, Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden, Schlafstörungen, Migräne oder Erschöpfungszustände.

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur bedeutet Abstand von den Dingen, die Sie belasten, Zeit für sich und Ihr Kind. Sie lernen besser auf sich zu achten und entwickeln Sensibilität für Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse. Mit frischer Kraft und konkreten Zielen für den Alltag daheim fahren Sie wieder nach Hause. In der Regel dauert die Kur drei Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung). Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Sie Ihre Urlaubstage für die Kur nicht einsetzen müssen.

Nutzen Sie diese Chance und tun Sie etwas für Ihre Gesundheit!

Wie kann ich eine Kur beantragen?

Zunächst vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beraterin klärt mit Ihnen alle Fragen rund um die Kur. Bei uns erhalten Sie das Attest-Formular, das Ihr/e Arzt/Ärztin ausfüllen wird. Die ausgefüllten Attest-Formulare schicken wir dann zu Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse, mit der die AWO in allen Kurangelegenheiten partnerschaftlich  zusammenarbeitet, ist für die Bewilligung der Kur zuständig. Nach Kostenzusage suchen wir in Absprache mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Kurhaus. Je nach Ihrem Einkommen kann es auch einen Zuschuss des Sozialamtes oder des Müttergenesungswerkes geben.

Kosten der Kur

Hat Ihre Kasse die Kur bewilligt, übernimmt sie nach §§ 24 oder 41 Sozialgesetzbuch V die gesamten Kosten. Ihre gesetzliche Eigenleistung beträgt derzeit 10 € pro Tag – Kinder sind von der täglichen Zuzahlung befreit. Wenn Ihre Eigenleistung die Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, stellt Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der weiteren Zuzahlung aus (bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens). Von den Fahrtkosten müssen Sie mindestens 5 und höchstens 10 € übernehmen.