Wir helfen Ihnen
- besser mit Ihrem Geld auszukommen
- bei der Erfassung Ihrer Schulden
- bei der Abwendung von Zwangsvollstreckungen wie Lohn – und Kontenpfändung
- bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern
- bei der Ermittlung Ihrer Sozialleistungsansprüche
- psychosoziale Beratung: Hilfe zur Selbsthilfe
- Bauschuldnerberatung
Hilfestellung und Unterstützung bei Verbraucherinsolvenzverfahren als geeignete Stelle nach Nds. AGInsO
Darüber hinaus bieten wir Veranstaltungen zur Schuldenprävention speziell für Jugendliche und junge Erwachsene an Schulen und allgemeinen Bildungsinstitutionen an.
Jugendgemäße Seiten, die sich mit den Themen „Geld und Schulden“ befassen, mit vielen nützlichen Infos.
Das Jugendmagazin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „checked4you“ gibt zahlreiche Tipps zu den Themen Geld und Konsum
www.checked4you.de/geldjob
Handy
www.checked4you.de/kostenvertraege
Frische Infos zu Apps, Smartphones, Tablets
Juuuport – Hilfe bei Problemen im Netz. Jugendliche beraten Jugendliche.
„jungeseiten.de“ ist prall gefüllt mit harten Infos, Checklisten, Tricks & Tipps für junge Leute.
Unter „Geld, die selbstverständlichste Sache der Welt“ sind Finanzplaner, Banken ABC,Schuldenfalle, Spartipps etc. zu finden
Der Verein Schuldnerhilfe e.V. Essen gibt einen guten Einblick in die Arbeit der Schuldnerberatung.
Die Inforeihe unter „Vorbeugung“ bietet jede Menge gute Infos zu Handys, Versicherungen, Krediten und weiteren Themen.
⇒ Kontopfändung ->P-Konto
⇒ Erhalten Sie laufend Sozialleistungen auf Ihr Girokonto?
⇒ Haben Sie ein Girokonto, das gepfändet ist?
⇒ Müssen Sie Ihr Geld innerhalb von 7 oder 14 Tagen abheben?
⇒ Steht eine Kontopfändung bevor?
- Seit dem 01.01.2012 ist der automatische Schutz von Sozialleistungen auf dem normalen Girokonto/Guthabenkonto weggefallen. Auch alle Sozialleistungen sind damit von der Kontopfändung erfasst – mit der Folge, dass Sie kein Geld mehr ausgezahlt bekommen.
- Nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) besteht automatischer Pfändungsschutz.
- Ihr gepfändetes Girokonto muss somit dringend in ein P-Konto umgewandelt werden, damit Sie Ihre Sozialleistungen oder sonstiges Einkommen nicht an pfändende Gläubiger verlieren.
- Auf dem P-Konto besteht ein automatischer Pfändungsschutz (Sockelbetrag i.H.v. 1.073,88 €). Hierbei spielt die Art des Einkommens (ALG II, Arbeitseinkommen, usw.) keine Rolle.
- Gibt es Unterhaltsberechtigte Personen (Kinder die im Haushalt leben oder für die Sie Unterhalt
- zahlen, Ehefrau etc.)? Hier haben Sie die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag durch eine Bescheinigung zu erhöhen. Diese Bescheinigung kann durch jede geeignete Stelle/Person z.B. von der Schuldnerberatung, Agentur für Arbeit/Sozialamt/Jobcenter, Arbeitgeber ausgestellt werden.
- Ist das Konto im `Minus`, so haben Sie auch dann nur noch auf einem P-Konto eine Schutzfrist von 14 Tagen, um über Ihre auf dem P-Konto eingegangene Sozialleistung verfügen zu können. Einzig die Kontoführungsgebühr darf vor Auszahlung abgezogen werden. Ohne P-Konto kann die Bank die Sozialleistungen in voller Höhe verrechnen. Gehen auf einem überzogenen Konto normale Lohnleistungen ein, so können Kreditinstitute zunächst alle Geldeingänge mit dem Minus verrechnen. Kontoinhaber haben also praktisch keinen Schutz, bis das Konto wieder im Plus ist. Deshalb empfiehlt es sich, mit der Bank oder Sparkasse vor der Umwandlung eine Rückzahlungsregelung zu treffen, um den P-Kontoschutz in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt Peine in der Sedanstraße 15 oder unter Telefon 05171 – 50697 -18.
Über Geld kann man gar nicht früh genug reden.
Schuldenprävention hilft, Schulden zu vermeiden.
Bereits Jugendliche haben erste Erfahrungen mit Schulden. Eine wichtige Ursache für eine Ver- und spätere Überschuldung von jungen Menschen ist das Fehlen einer fundierten finanziellen Allgemeinbildung. Eigene finanzielle Möglichkeiten werden häufig überschätzt, eine realistische Ausgabenplanung erfolgt selten und es mangelt an Wissen über allgemeine Finanzdienstleistungen.
Nicht verborgen bleibt den Heranwachsenden jedoch meist die Einstellung der Eltern zum Geld und die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Konsums auf Kredit.
Dies macht die Notwendigkeit deutlich, die Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um eine mögliche Überschuldung zu vermeiden. Daher hat sich die Schuldnerberatung des AWO Kreisverbands Peine zum Ziel gesetzt, frühzeitig mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Geld im privaten Haushalt zu sprechen und über Schuldenfallen zu informieren.
Da das Tabuthema „ Geld “ einen offenen Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten verhindert, muss die Kommunikation darüber gefördert und zu einer Selbstverständlichkeit gemacht werden. Es gilt Sach- und Handlungskompetenz rund um das Thema Geld zu erlangen. Wichtig ist die Sensibilisierung für die Gefahren des unbedachten Konsums und die Stärkung der individuellen wirtschaftlichen Planungskompetenz.
Der AWO Kreisverband Peine bietet Informationsveranstaltungen zum Thema „Schuldenprävention“ in allgemein bildenden, berufsbildenden sowie Schulen und Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft an. Ort, Zeit sowie Inhalte der Veranstaltungen werden individuell abgesprochen.
Ansprechpartnerin
Ute Werrer, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Tel: 05171 – 50697-16
- Sie können die Miete nicht mehr zahlen?
- Die Gerichtsvollzieher lassen Sie nicht in Ruhe?
- Die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?
Wir helfen Ihnen, wieder einen Überblick zu bekommen. Wir unterstützen Sie, besser mit Ihrem Geld auszukommen und Ihre Schulden zu regulieren. Wir sind eine gemeinnützige Schuldnerberatung und anerkannte Stelle nach § 305 InsO.
Sie erreichen uns telefonisch
Montag bis Mittwoch 9.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
- 05171 – 506 97 18
Oder kommen Sie ohne Voranmeldung in unsere offene Sprechstunde
Dienstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr in die Sedanstr. 15 in 31224 Peine
Unsere Beratung ist kostenlos.
Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Schuldnerberatung und seit 1999 in der Verbraucherinsolvenzberatung.
eine gemeinnützige Schuldnerberatung und durch das Land Niedersachsen anerkannte Stelle nach § 305 InsO.
Unsere Beratung ist kostenlos.
Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Schuldnerberatung und seit 1999 in der Verbraucherinsolvenzberatung.
Wir setzen auf ein multidisziplinäres Beraterteam aus qualifizierten Juristen und Sozialpädagogen mit langjähriger Berufserfahrung.
Wir legen großen Wert darauf, dass alle Teammitglieder fachlich auf dem neuesten Stand bleiben. Daher nehmen wir alle regelmäßig an Fortbildungen teil.
Wir halten
für Sie kostenlose Informationsmaterialien und Broschüren rund um das Thema Schulden, Verschuldung und Auskommen mit geringen Einkünften bereit.